Kommunale Fördergelder für Elbbrücke Neu Darchau?

Mrz 6, 2021
Anfrage an NLStBV

Neu Darchauer Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ bittet die NLStBV um Auskunft.

Als Reaktion auf eine Förderungszusage für die geplante feste Elbquerung hat die Neu Darchauer Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ (BI) einen Fragenkatalog an die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) gerichtet. „Die Einstufung der geplanten Elbbrücke in Neu Darchau als ,kommunales Projekt‘ ist für deren Finanzierung zwar essenziell, weil EU, Bund und Land längst abgewunken haben“, so Hans-Dieter Kirst-Thies von der BI. „Doch genau diese Einstufung ist für uns aufgrund der Größe der Brücke nicht nachvollziehbar. Deshalb bitten wir nun um behördliche Auskunft.“

Hintergrund ist die Aufnahme der Elbbrücke in ein Förderprogramm nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Damit können 75 Prozent kommunaler Verkehrsbauten durch das Wirtschaftsministerium in Hannover gefördert werden. In Ihrem Schreiben verweist die BI unter anderem auf die Dimension des Bauwerks. So stünden aufgrund ihrer Größe ab Magdeburg alle Brücken über die Elbe in der Verantwortung des Bundes, und „von den Dimensionen her kann die Elbbrücke in Neu Darchau nicht kleiner werden als diejenigen bei Wittenberge, Dömitz oder Geesthacht.“ Diese Größe überfordere jedoch die Landkreise und Kommunen. „Größendimensional ist die neue Brücke als Bundesprojekt einzustufen.“ Die BI fragt darum, aufgrund welcher Kriterien sich die geplante Elbbrücke für das NLStBV als kommunales Projekt qualifiziert.

Vor dem Hintergrund stetig steigender Bau- und der späteren Unterhaltungskosten fordert die Neu Darchauer BI zudem erneut eine Wirtschaftlichkeitsberechnung – und bezweifelt, dass Kosten und Nutzen der Brücke in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Zwar sei eine solche Analyse bei kommunalen Straßenbauprojekten nicht gesetzlich vorgeschrieben, bei der Dimension des Vorhabens in Bezug auf Größe und finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger aber moralisch verpflichtend. Die BI fragt: „Der Nutzen der Elbbrücke in dem sehr dünn besiedelten Landstrich zwischen Dömitz und Lauenburg für den regionalen Verkehr ist äußerst dürftig. Er liegt bei maximal einer Viertelstunde im Vergleich zum Übersetzen mit einer Fähre. Ist bei diesem geringen verkehrspolitischen Nutzen gegenüber den massiven Kosten (monetär, klimatisch, umweltbezogen) die Förderung eines solchen Projekts aus öffentlichen Mitteln zu rechtfertigen?“

Unverständlich sind für die Neu Darchauer Bürgerinitiative auch verkehrspolitische Aspekte. So habe der damalige Bundesverkehrsminister Krause die Elbbrücke schon 1992 nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen lassen, und auch das Land Niedersachsen sehe bis heute keine verkehrspolitische Notwendigkeit. Im Gegensatz dazu, so die BI, stehe der Plan, das Bauwerk in einem besonders geschützten Natura-2000-Gebiet errichten zu wollen. Nach einschlägiger Rechtsprechung ist dies jedoch nur möglich, wenn „größtes öffentliches Interesse“ an der Maßnahme besteht. Mit Ihrem Schreiben fordert die BI nun vom NLStBV den Nachweis dieses höchstmöglichen Interesses der Allgemeinheit.

06.03.2021 Andreas Conradt – Pressesprecher der BI Ja zu Fähre – Nein zur Brücke

Am 22.03.2021 haben wir das – aus unserer Sicht wenig ergiebige – Antwortschreiben der NLStBV erhalten. Es ist – ebenso wie unsere darunter befindliche Antwort – hier downzuloaden: