Optimismus mit Trauerflor

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Dieter hat in behüteter Häuslichkeit im Kreise seiner fürsorglichen Familie am 6. Juni 2024 die sterbliche Hülle seiner langen Krankheit aufgegeben und für immer verlassen. Was uns bleib, ist Optimismus mit Trauerflor. …. Den ganzen Nachruf lesen

Keine Brücke – Petition unterzeichnen!!!!

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Gemeinnützig spenden!!!

Alles zu Planfeststellungsantrag und Einwendungen

Hinweise, Erläuterungen und Gründe für Einwendungen

PPP – Infoveranstaltung im Fährhaus vom 02.09.2024

Pressemitteilung zur Infoveranstaltung vom 02.09.24

Aktueller Newsletter

!!! WICHTIGE Einladung !!!

Die Unterlagen für den Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Elbbrücke sind am 22.08.2024 bei der Gemeinde Neu Darchau eingegangen.

Vom 27.08. bis 26.09.2024 (einschließlich) stehen diese auf der Internetseite des Landkreises Lüneburg www.landkreis-lueneburg.de/planfeststellung zur Verfügung. Jede(r) kann gegen die beantrage Planfeststellung bis einschließlich 07. November 2024 Einwendungen erheben. Wir laden daher ein zu einer

Öffentlichen Infoveranstaltung

Termin / Uhrzeit:  2. September 2024, 18:30 Uhr

Ort: Fährhaus in Neu Darchau.

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Planfeststellungsantrag im Schatten eines ungeheuren Vorgangs beim Hafenfest Neu Darchau

Der Landkreis Lüneburg hat mit Datum von 12. 08. 2024 die Auslegung des Vorhabens zur Planfeststellung bekannt gemacht. Unmittelbar zuvor gab es nach Auffassung maßgeblicher Leute der Brückbefürworter anlässlich des jüngsten Hafenfestes Neu Darchau „einen ungeheuerlichen Vorgang, der wieder einmal die Notwendigkeit einer Brücke an dieser Stelle“ belege.

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§  §   – Antrag auf Planfeststellung eingeleitet §   § 

A u s l e g u n g s z e i t r a u m :  27.08. – 26.09.2024
Bekanntmachungstext auf der Internetseite des Landkreises Lüneburg:

https://www.landkreis-lueneburg.de/_Resources/Persistent/9/6/b/2/96b2238f9552cb5c4fdf8e6165e533847c9e6bce/240807_Bekanntmachungstext_Neubau%20einer%20Elbbr%C3%BCcke%20Darchau%20Neu%20Darchau_Landkreis%20L%C3%BCneburg.pdf

Digital sind die Unterlagen zugänglich ab dem 27.08. unter www.landkreis-lueneburg.de/planfeststellung,
Die Einwendungen können digital vorgebracht werden unter planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de

In papierener Form sind die entsprechenden Ordner einzusehen (in unserer Nähe, z.B.) bei der Stadt Bleckede, der Gemeinde Amt Neuhaus, der Samtgemeinde Dahlenburg, bei unserer Landkreis-Verwaltung, bei der Samtgemeinde Elbtalaue sowie der Gemeinde Neu Darchau (jeweils im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten; zusätzliche Termine nach Absprache möglich). 23 umfangreiche Dokumente umfasst das „Gesamtwerk“.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! – Die Einwendungs- und Widerspruchswilligen werden wir umfassend beraten und informieren. Näheres ist in Vorbereitung und wird rechtzeitig veröffentlicht.
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Antrag auf Planfeststellung –  Einwendungen mit digitaler Signatur

In der Bekanntmachung des Landkreises zur Auslegung der Unterlagen und Pläne zum Planfeststellungsbeschluss wird darauf hingewiesen, dass für Einwendungen auch die elektronische (digitale) Form gewählt werden kann.

Die qualifizierte elektronische Signatur entspricht in der digitalen Kommunikation der herkömmlich analogen Unterschrift.

Zu den bekannten Anbietern digitaler Signaturen gehören Deutsche Post AG, D – Trust GmbH, Deutsche Telekom AG sowie Bundesnotarkammer.

Weitere Hintergrundinformationen, Anbieter elektronischer Signaturen sowie technische Hinweise stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung.

Brücke fällt ins Wasser

Petition pro Brücke gescheitert

Die Petition der Befürworter einer Elbbrücke bei Neu Darchau ist gescheitert. Die von der Landesregierung Niedersachsens angestrebte Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) mit Entfernung der Brückenoption aus dem Entwurf des LROP ist zulässig.

Auf Initiative der Befürworter des umstrittenen Brückenprojekts bei Neu Darchau um Ina Niederhoff (Amt Neuhaus) führte der Petitionsausschuss des niedersächsischen Landtags am 22. Mai 2024 eine öffentliche Anhörung durch. Inzwischen hat die abschließende Beratung im Petitionsausschuss stattgefunden. Der Petitionsausschuss teilt in seiner Parlamentsempfehlung die Rechtsauffassung des Wirtschaftsministeriums. Mithin kann die Brückenoption aus dem Entwurf zur Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramms entfernt werden. Dem dafür vorgesehenen Beteiligungsverfahren kann durch die Petition nicht vorgegriffen werden. Die Petentin kann ihre Argumente für den Bau einer Brücke im Beteiligungsverfahren einbringen. Die genannte Petition ist somit  abschließend gescheitert. Damit hat sich auch ein zentraler und in lokalen Medien verbreiteter und moralisch überhöhter Vorwurf der Brückenbefürworter um Ina Niederhoff, die angestrebte Streichung der Brückenoption sei rechts- und gesetzwidrig sowie amtsmissbräuchlich, ebenso erledigt.

Beteiligungsverfahren zum LROP – Die Fakten entscheiden

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Fährbinden statt Betonbrücken bauen

Kontoverbindung für finanzielle Unterstützung der Bürgerinitiative:
Kontoinhaberin: Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.

Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land / Deutsche Skatbank

IBANDE58 8306 5408 0005 2933 59
BICGENO DEF1 SLR
Seit dem 01.01.2024 sind wir als gemeinnützig anerkannt und können Spendenbescheinigungen ausstellen.

Am 30.04.2024 hat der kreiseigene Betrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU) des Landkreises Lüneburg den Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Elbbrücke Darchau/Neu Darchau bei der Anhörungs- und Genehmigungsbehörde (Fachdienst 62, Regional- und Bauleitplanung) des Landkreises Lüneburg gestellt. Der Landkreis Lüneburg stellt sozusagen bei sich selbst den Antrag auf Baugenehmigung.

In einigen Wochen werden nun zuerst die vom Bau der Brücke betroffenen Behörden zur Stellungnahme aufgefordert und etwas später hat die Öffentlichkeit für eine begrenzte Zeit (zwei Wochen) die Möglichkeit, die umfangreichen Planungsunterlagen einzusehen und Einwendungen gegen den Brückenbau schriftlich vorzubringen.

Die Mitglieder unserer Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V. wie auch Einwohner:innen unserer Gemeinden werden Einwendungen aus persönlicher Betroffenheit schreiben, eine Anleitung sowie eine Vorlage stellen wir demnächst auf die Homepage zum Download.

Zusammen mit den Naturschutz- und Umweltverbänden (LBU, BUND, evtl.NABU) werden wir die Antragsunterlagen durcharbeiten und die Verbände werden die naturschutzfachlichen Einwendungen einreichen. Schon an dieser Stelle sind wir auf rechtsanwaltliche Expertise angewiesen. Der Rechtsanwalt wird sich einen Überblick über die umfangreichen Unterlagen machen müssen und uns hinsichtlich der Einwendungen und einer späteren Klage beraten.

Da hierfür hohe Kosten anfallen werden, rufen wir zur ersten großen Spendenaktion auf:

Rückfragen gerne an info@keine-bruecke.de oder telefonisch: 05853 9999 781. Wir rufen zurück.

Die Stärken der Region bewahren – Die Menschen fährbinden und damit nachhaltig in die Zukunft gehen – Damit es eine Zukunft gibt.

Mitglied werden, bitte klicken.

Seit dem 01.01.2023 ist unsere Bürgerinitiative Mitglied im „Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V.“ (LBU). Wir fühlen uns dem LBU-Leitgedanken verpflichtet:

Der Verein setzt sich ein für die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, der natürlichen Lebensgrundlagen für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt und als gesunde Lebensgrundlage des Menschen in einer menschenwürdigen Umwelt, insbesondere durch Bewahrung der Naturgüter wie Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen, der noch verbliebenen Naturlandschaften und naturnahen Landschaften sowie des Lebensraumes und der Lebensbedingungen von Mensch und Tier vor Zerstörung und Beeinträchtigung.

Auszug aus § 2 der LBU-Satzung vom 10.08.2018

Die Wiedervereinigung Deutschlands hat uns das sogenannte „Grüne Band“ geschenkt, einen breiten Gürtel beiderseits der deutsch-deutschen Grenze von Nord bis Süddeutschland, mit wenig Industrialisierung und viel Natur. In unserer Region der niedersächsischen Elbtalaue wurde dieser grüne “Streifen”, der hier beiderseits der Elbe verläuft, als „Biosphärenreservat niedersächsische Elbtalaue“ unter Naturschutz gestellt.

Es handelt sich um einen dünn besiedelten Landstrich mit sehr wenig Industrie, einer reichhaltigen Flora und Fauna und einer hohen Lebensqualität für die Bevölkerung, haben wir doch beiderseits der Elbe neben viel Natur für ein ländliches Gebiet durchaus reichhaltige kulturelle Angebote.

Elbfähre Tanja Neu Darchau

Schon im November 1989 standen zur Elbquerung zwischen Niedersachsen und Mecklenburg eine Autofähre (in Bleckede) und ein Fahrgastschiff, das schon im April 1990 durch eine zweite Autofähre in der Region ersetzt wurde (in Neu Darchau) zur Verfügung. Da auch eine feste Elbquerung notwendig war, wurde in einer Rekordzeit von nur 17 Monaten die „Brücke der Einheit“ bei Dömitz fertiggestellt.

Leider gibt es von einflussreichen Lokal- und Kreispolitiker*innen sowie Verwaltungsbeamten, Unternehmer*innen und Privatpersonen, insbesondere des Landkreises Lüneburg, weiterhin die Absicht, eine dritte Elbbrücke in unserer dünnbesiedelten Region zu bauen.

BI-Mitglieder nach Aufstellen eines Banners
BI-Mitglieder nach Aufstellen eines Banners

Wir von der Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.“ aus Neu Darchau lehnen diese dritte, teure und umweltbelastende, Elbbrücke in unserer Region ab, weil sie nicht im öffentlichen Interesse ist.

  1. Eine verkehrspolitische Notwendigkeit für eine solche dritte Elbbrücke sehen weder der Bund noch die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern
  2. Die katastrophalen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere das Biosphärenreservat Elbtalaue sind bei einer verzichtbaren Brücke nicht hinnehmbar.
  3. Die zu erwartenden negativen Folgen für die Gemeinde Neu Darchau wie Trassenführung durch den Ort Katemin, wirtschaftliche Schäden, Verlust an Lebens- und Wohnqualität und Beeinträchtigung der Gesundheit ebensowenig.
  4. Die Baukosten – noch auf Schätzungsbasis – liegen zur Zeit (Januar 2024) bei 94,78 Millionen Euro und würden bei einer Realisierung sicher deutlich steigen. Der Landkreis Lüneburg als Bauträger kann die Kosten nicht allein tragen und sie nur zu Lasten anderer Kreise und Kommunen in Niedersachsen aufbringen.
  5. Die Unterhaltungskosten von ca. anderthalb bis zwei Millionen Euro jährlich belasten den Kreishaushalt des Landkreises Lüneburg und überlasten den des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Er muss anteilig einen Teil dieser Kosten tragen.
BI Ja zur Fähre

Auf unseren Seiten finden Sie ausführliche Informationen zu den Hintergründen des geplanten Brückenbaus und für unsere Position dazu. Auch über aktuelle Entwicklungen und die Arbeit unserer Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.“ halten wir Sie auf dem Laufenden