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Hinweise, Erläuterungen und Gründe für Einwendungen

PPP – Infoveranstaltung im Fährhaus vom 02.09.2024

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Planfeststellungsantrag im Schatten eines ungeheuren Vorgangs beim Hafenfest Neu Darchau

Der Landkreis Lüneburg hat mit Datum von 12. 08. 2024 die Auslegung des Vorhabens zur Planfeststellung bekannt gemacht. Unmittelbar zuvor gab es nach Auffassung maßgeblicher Leute der Brückenbefürworter anlässlich des jüngsten Hafenfestes Neu Darchau „einen ungeheuerlichen Vorgang, der wieder einmal die Notwendigkeit einer Brücke an dieser Stelle“ belege.

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Brücke fällt ins Wasser

Petition pro Brücke gescheitert

Die Petition der Befürworter einer Elbbrücke bei Neu Darchau ist gescheitert. Die von der Landesregierung Niedersachsens angestrebte Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) mit Entfernung der Brückenoption aus dem Entwurf des LROP ist zulässig.

Auf Initiative der Befürworter des umstrittenen Brückenprojekts bei Neu Darchau um Ina Niederhoff (Amt Neuhaus) führte der Petitionsausschuss des niedersächsischen Landtags am 22. Mai 2024 eine öffentliche Anhörung durch. Inzwischen hat die abschließende Beratung im Petitionsausschuss stattgefunden. Der Petitionsausschuss teilt in seiner Parlamentsempfehlung die Rechtsauffassung des Wirtschaftsministeriums. Mithin kann die Brückenoption aus dem Entwurf zur Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramms entfernt werden. Dem dafür vorgesehenen Beteiligungsverfahren kann durch die Petition nicht vorgegriffen werden. Die Petentin kann ihre Argumente für den Bau einer Brücke im Beteiligungsverfahren einbringen. Die genannte Petition ist somit  abschließend gescheitert. Damit hat sich auch ein zentraler und in lokalen Medien verbreiteter und moralisch überhöhter Vorwurf der Brückenbefürworter um Ina Niederhoff, die angestrebte Streichung der Brückenoption sei rechts- und gesetzwidrig sowie amtsmissbräuchlich, ebenso erledigt.

Beteiligungsverfahren zum LROP – Die Fakten entscheiden

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Fährbinden statt Betonbrücken bauen

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Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land / Deutsche Skatbank

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Seit dem 01.01.2024 sind wir als gemeinnützig anerkannt und können Spendenbescheinigungen ausstellen.

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Seit dem 01.01.2023 ist unsere Bürgerinitiative Mitglied im „Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V.“ (LBU). Wir fühlen uns dem LBU-Leitgedanken verpflichtet.