Kreistag DAN – Gegen Brückenplanungen

Jan 24, 2023
Keine Brücke

Auf der Kreistagssitzung des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 17.01.2023 sprach sich die Mehrheit der Abgeordneten gegen die Brückenplanungen des Landkreises Lüneburg aus.

Vier Anträge lagen zum Tagesordnungspunkt 3 “Elbbrücke Neu Darchau” bei der Kreistagssitzung vor, zwei von der SOLI und jeweils einer von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Alle vier Anträge wurden mehrheitlich von den Kreistagsmitgliedern angenommen. Die Verwaltung ist jetzt gefordert, die Beschlüsse umzusetzen.

Auf Nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass sie schon begonnen habe, intern zu prüfen, ob der Brückenvertrag vom 09.01.2009 aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklungen (Kostensteigerungen durch den Ukrainekrieg, Ausmaß der Klimakatastrophe) und unzumutbaren Belastungen einseitig gekündigt werden kann. Sei das Ergebnis der internen Prüfung nicht eindeutig, werde eine externe Expertise erwogen. Rechtliche Grundlage für eine Kündigung des Brückenvertrages ist § 60 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG):

§ 60 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
(1) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, sich seit Abschluss des Vertrags so wesentlich geändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist, so kann diese Vertragspartei eine Anpassung des Vertragsinhalts an
die geänderten Verhältnisse verlangen oder, sofern eine Anpassung nicht möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, den Vertrag kündigen. Die Behörde kann den Vertrag auch kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen.

Werde beim Erreichen der Planungsphase die Brücke mit ihrer Trasse durch Katemin geplant (aktueller Stand), werde der Landkreis Lüchow-Dannenberg die weitere Planung und den Bau untersagen (siehe SOLI-Antrag 1 unten).

Unsere Einschätzung: Mit diesen Beschlüssen des Kreistags Lüchow-Dannenberg kann es gelingen, die Umsetzung der Brückenpläne des Landkreises Lüneburg wirksam zu verhindern. Die Aussichten für eine Kündigung des Brückenvertrages sind nicht schlecht. Sollte das aber nicht möglich sein, würde der Landkreis Lüchow-Dannenberg dem Nachbarlandkreis beim Eintritt in die Planungsphase vertragsgemäß die Weiterplanung und den Bau der Brücke untersagen.

Ohne Eingreifen der Kommunalaufsicht und Bemühen des Verwaltungsgerichts wird das bei Nicht-Einlenken Lüneburgs wohl nicht zu haben sein. Aber vielleicht setzt sich im dortigen Kreistag auch noch mehrheitlich die Meinung durch, dass diese dritte Elbbrücke nicht nur finanziell, sondern vor allem klima-, natur- und umweltbezogen viel zu teuer und unzeitgemäß ist.

Was wurde auf der Kreistagssitzung im einzelnen beschlossen?

Antrag Bündnis 90/Die Grünen (Auszug):

Der Kreistag Lüchow-Dannenberg möge beschließen: Der Kreistag behält sich ausdrücklich vor, die Vereinbarung über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung einer Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau vom 09.01.2009 wegen der aktuellen, für den Landkreis bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren, preislichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen zu kündigen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen solchen Kündigungsgrund vorliegen.

Der Antrag wurde mit 28 Ja-Stimmen bei 9 Nein-Stimmen angenommen.

Antrag 1 SOLI (Auszug):

Der Kreistag beschließt (…) für den Fall, dass der Landkreis Lüneburg keine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin planen würde, gemäß Satz 3 in §3 Abs (3) Brückenvereinbarung die Untersagung der Fortführung der Baumaßnahme.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer Planung ohne die Umfahrung von Neu Darchau und Katemin diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen.

Der Antrag wurde mit 22 Ja-Stimmen bei 14-Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

Antrag 2 SOLI (Auszug): Ausgehend von der Aussage aus der niedersächsischen Staatskanzlei von Anfang November 2022, dass “vor dem Hintergrund der sonstigen krisenbedingt hohen Belastungen des niedersächsischen Haushaltes eine Brückenlösung bedauerlicherweise nicht finanzierbar sei”, wird die Lüchow-Dannenberger Kreisverwaltung beauftragt, die “Landesregierung um eine Konkretisierung zu bitten”, indem folgende Fragen geklärt werden:

1) Wie hoch waren bisher die in Aussicht gestellten Mittel seitens des Landes?
2) Auf welcher rechtlichen und welcher haushälterischen Basis stehen diese Zusagen und wie lauteten die Zusagen genau?
3) Sieht die neue Landesregierung rechtliche Möglichkeiten, diese bisher zugesagten Mittel tatsächlich zu streichen?
4) Wenn ja welche genau und wie?
5) Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dass der Landkreis Lüneburg rechtlich gegen eine mögliche Streichung vorgeht?
6) Womit begründet die Landesregierung rechtlich ihre Einstellung, trotzdem diese Mittel streichen zu können und so einen möglichen Rechtsstreit zu gewinnen?

7) Wie soll gewährleistet werden, dass auch nach Auslaufen der neuen Legislaturperiode 2027 diese Streichung nicht wieder umgekehrt werden könnte?”

Dieser SOLI-Antrag wurde von den Abgeordneten einstimmig angenommen.

Antrag SPD (Auszug):

Wir können nachvollziehen, dass die Gemeinde Neuhaus (LK Lüneburg) an den Landkreis Lüneburg durch eine Elbbrücke angebunden werden soll. Diese Anbindung muss auf dem Gebiet des Landkreises Lüneburg geplant und gebaut werden. Die Unterhaftungskosten trägt der Landkreis Lüneburg.

Für den zukünftigen Betrieb der Elbfähre trägt weiterhin die Gemeinde Neu Darchau die Verantwortung und nach Eingliederung aller Fähren im Landkreis in den ÖPNV leistet der LK Dannenberg anteilig finanzielle Unterstützung.

Dieser Antrag wurde mit 24 Ja-Stimmen bei 12 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

Unsere Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V. begrüßt die Entscheidungen des Kreistages. Aus Gründen des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes teilen wir die Haltung der SPD allerdings nicht, dass die Gemeinde Amt Neuhaus eine weitere, dritte Elbbrücke zur Elbquerung – wenn auch auf Lüneburger Kreisgebiet – bekommen solle. Unweit der westlichen Gemeindegrenze liegt die Lauenburger Elbbrücke, unweit der östlichen die Dömitzer. Eine dritte Elbbrücke in der Mitte der Gemeinde in der Zeit der Klimakatastrophe mit den Erfordernissen einer Mobilitätswende ist u. E. unzumutbar und wäre Umwelt- und Klimafrevel.