„Grollen an der Brückenfront“

Nov 20, 2020
Keine Brücke

So titelte die Landeszeitung Lüneburg (LZ) am Freitag, den 13.11.2020 anlässlich ihres Berichts über die Klage der Gemeinde Neu Darchau und eines Einwohners gegen den Landkreis Lüneburg.

Knapp zwei Jahre nachdem der Landkreis Lüneburg die Planungen für die umstrittene Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau wieder aufgenommen hat, beschäftigt das Millionen Projekt schon wieder die Gerichte. Hintergrund ist, dass die Gemeinde Neu Darchau und ein Einwohner des Ortes beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen eine Duldungsverfügung des Landkreises eingereicht haben.

LZ 13.11.2020 Seite 9

Wir berichteten schon über die Duldungsverfügung des Landkreises Lüneburg anlässlich erforderlicher Baugrunduntersuchungen, Vermessungs- und Kartierungsarbeiten im Vorfeld des anstehenden Planfeststellungsverfahrens.

Die LZ gibt die Gerichtssprecherin des Verwaltungsgerichts Lüneburg bezüglich des Zeitrahmens der Verfahren wie folgt wieder:

Zu den zeitlichen Abläufen sagt Haselmann: „Die zuständige Kammer bemüht sich, das Eilverfahren möglichst zeitnah zu entscheiden, wahrscheinlich noch in diesem Jahr.“ Völlig offen ist dagegen, wann die Klagen entschieden werden. Üblich seien Verfahrenslaufzeiten von einem Jahr oder auch länger, so Haselmann.“

LZ s. o.

In dem Zeitungsartikel wird auch auf die Befragung der Bürger*innen Neu Darchaus hingewiesen, die laut Bürgermeister Klaus-Peter Dehde schon Ende Januar/Anfang Februar 2021 stattfinden könnte.

Nicht verwunderlich ist, dass die Verantwortlichen des Kreises Lüneburg sich mit der Duldungsverfügung im Recht sehen und dass der Verein “Brücken bauen e.V.” die Befragung der Einwohner*innen Neu Darchaus nicht gut findet. Unsere Meinung: Über das eine wird das Gericht entscheiden, das andere ist Sache der Gemeinde Neu Darchau.

Hinsichtlich des aktuellen Planungsstands des vom Landkreis Lüneburg gewünschten Baus einer dritten Elbbrücke in der Region stehen laut LZ folgende Aktivitäten an:

  • Eine vor kurzem in Auftrag gegebene Umweltverträglichkeitsstudie und -beurteilung
  • Eine aktuelle Verkehrsuntersuchung sowie ein Schallschutzgutachten
  • Die Abstimmung der Brückenzufahrt und der Vorlandbrücke mit den Deichbauplänen der Samtgemeinde Elbtalaue.

Mit dem Stand der Dinge befasst sich auch der Betriebsausschuss des Kreistags bei seiner Sitzung am 24. November, ab 15:00 Uhr in der Ritterakademie.

LZ s. o.

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.